Allgemeine Fragen

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Zur Beantwortung von ersten Fragen rund um unser Online-Beratungsangebot, können Sie sich hier in unserem FAQ-Bereich informieren.

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  • Wenn Sie Sie unsicher sind, ob Sie unter einer Essstörung leiden
  • Wenn Sie allgemeine Fragen zu Essstörungen haben
  • Wenn Sie eine Freundin, Ihr Kind, Ihr Partner oder ein Schüler/eine Schülerin eine Essstörung hat und Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen
  • Wenn Sie einmal offen und anonym über Ihre Probleme sprechen möchten
  • Wenn Sie nicht wissen, welche Therapieform Ihnen helfen könnte
  • Wenn Sie sich nicht trauen Ihren Freunden oder Ihrer Familien zu sagen, dass Sie eine Essstörung haben
  • Wenn Sie den Teufelskreis aus Essen/ Nicht-Essen und Heimlichkeit durchbrechen möchten

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Für die Anmeldung wählen Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort. Anschließend können Sie Ihre Beratungsanfrage stellen. Diese wird verschlüsselt auf einen geschützten Server übertragen. Ihre Anfrage und unsere Antwort liegen dort in verschlüsselter Form und können ausschließlich von Ihnen eingesehen werden. In unserer Online- Beratungsstelle wird die Beratungsanfrage nur von autorisierten Berater und Beraterinnen geöffnet und beantwortet. Die Berater und Beraterinnen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Die Antwort wird im System abgespeichert und kann nur von Ihnen jederzeit nach Ihrer Anmeldung eingesehen werden.

 

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Nein, die ANAD-Online-Beratung wird derzeit über den Bezirk Oberbayern und die ANNI GRUBER-STIFTUNG finanziert.

 

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Ja, bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Homepage www.anad.de über die Sprechzeiten und die Telefonnummer.

 

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Gerne stehen wir Ihnen in unserer Video-Beratung für ein persönliches Face-to-Face-Gespräch zur Verfügung. Analoge Beratungsgespräche in unserer Einrichtung sind eine Ausnahme und finden nur in Einzelfällen statt.

 

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Wir freuen uns über eine finanzielle Unterstützung in Form einer freiwilligen Spende.  

Unsere Bankverbindung:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE 88370205 0000 0882 7003
BIC: BFSWDE33XXX 

Die Rechtsgrundlage zur Ausstellung einer Spendenquittung ist gegeben. 

Herzlichen Dank!